§134 Überprüfung – Fremdüberwachung nach WRG
LEISTUNGEN
Begehung samt Mängelerhebung und Fotodokumentation, Erstellung des Prüfberichtes
PROJEKTBESCHREIBUNG
Laut §134 WRG (Wasserrechtsgesetz) sind öffentliche Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Schutzgebiete durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen hygienisch und technisch periodisch überprüfen zu lassen. Die Firma Umwelt & Bau führt die Fremdüberwachung nach § 134 WRG gemäß den Vorgaben der ÖVGW Richtlinie W 59 – ÖNORM 2539 durch und überprüft somit die technischen und hygienischen Anforderungen an die Trinkwasserversorgungsanlage.
Für folgende Gemeinden, Verbände bzw. Genossenschaften und Betriebe hat die Fa. Umwelt & Bau bereits die Fremdüberwachung gemäß § 134 WRG durchgeführt:
- Wasserverband Aichfeld-Murboden
- Marktgemeinde Birkfeld
- Wassergenossenschaft Flattendorf
- Wassergenossenschaft Flattendorf-Aue
- Gemeinde Hartberg Umgebung
- Gemeinde Haslau
- Stadtgemeinde Knittelfeld
- Gemeinde Koglhof
- Gemeinde Lafnitz
- Wassergenossenschaft Lafnitz
- Marktgemeinde Mönichkirchen
- Firma Pengg (Thörl)
- Gemeinde Rettenegg
- Wassergenossenschaft Oberer Ortsteil Rettenegg
- Wassergenossenschaft Riegl-Mistlegg
- Wassergenossenschaft Rohregg
- Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge
- Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde
- Gemeinde St. Johann in der Haide
- Berglift Stuhleck Österreichische Seilbahnen GmbH
- Marktgemeinde Vorau
- Wassergenossenschaft Weissenbach